Podologische Komplexbehandlung
Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung in einem Termin – die Vollbehandlung des Fußes. Bei diabetischem Fußsyndrom, Neuropathie oder Querschnittsyndrom eine Leistung der Krankenkasse.
Mehr dazuVier Behandlungen, mit denen wir den Großteil dessen abdecken, was am Fuß Beschwerden macht. Welche für Sie sinnvoll ist, klären wir gemeinsam im Termin – und sagen Ihnen ehrlich, wenn es keine ist.
Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung in einem Termin – die Vollbehandlung des Fußes. Bei diabetischem Fußsyndrom, Neuropathie oder Querschnittsyndrom eine Leistung der Krankenkasse.
Mehr dazuNagelpilz, verdickte oder verformte Nägel, Hornhaut, Hühneraugen und rissige Fersen – fachgerecht behandelt, mit klarer Abgrenzung zur ärztlichen Diagnose.
Mehr dazuBei eingewachsenen und stark gekrümmten Nägeln nimmt die Spange dem Nagel schonend die falsche Wuchsrichtung – ohne Operation. Seit 2022 auch ohne Diabetes verordnungsfähig.
Mehr dazuEin berührungsloses Verfahren, das Keime auf der Wundoberfläche reduziert und die Heilung unterstützt. Wir setzen es ergänzend ein, in enger Abstimmung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Mehr dazuMenschen mit Diabetes spüren Druckstellen und kleine Verletzungen am Fuß oft zu spät. Regelmäßige, fachgerechte Behandlung beugt vor und hilft, Probleme früh zu erkennen. Liegt eine entsprechende Diagnose vor, wird die Behandlung als podologische Komplexbehandlung verordnet.
Der diabetische Fuß – worauf Sie achten sollten
Auch ohne Diabetes: Verordnung bei Polyneuropathie
Charcot-Fuß: Warum ein warmer Fuß ein Notfall sein kann
Wir schauen uns beide Füße an und fragen nach Vorerkrankungen, Medikamenten und dem, was Sie stört. Das dauert beim ersten Mal etwas länger.
Wir arbeiten mit sterilen Instrumenten und so schonend, wie es der Befund zulässt. Was wir tun, erklären wir dabei.
Sie bekommen konkrete Hinweise für zu Hause – zu Pflege, Schuhen und dazu, worauf Sie bis zum nächsten Termin achten sollten.
Wir behandeln auf ärztliche Verordnung – ausgestellt von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Facharztpraxis. Abgerechnet wird direkt mit Ihrer Krankenkasse, es bleibt die gesetzliche Zuzahlung. Das gilt für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen. Noch keine Verordnung? Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen, ob sie für Sie in Frage kommt.