Podologische Komplexbehandlung
Die Vollbehandlung des Fußes: Hornhaut und Nägel werden in einem Termin fachgerecht versorgt. Bei entsprechender Diagnose übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Was zur Komplexbehandlung gehört
Die podologische Therapie kennt zwei Einzelmaßnahmen – und die Komplexbehandlung, die beide zusammenfasst. Genau das ist bei den meisten Patientinnen und Patienten nötig, weil Haut und Nägel selten getrennt voneinander Probleme machen.
- Hornhautabtragung: Verdickte Hornhaut wird abgetragen, bevor sie einreißt oder Druckstellen verursacht. Bei unempfindlichen Füßen ist das keine Kosmetik, sondern Vorbeugung gegen Schäden, die später schlecht heilen.
- Nagelbearbeitung: Verdickte, verformte oder eingewachsene Nägel werden verletzungsfrei gekürzt und in Form gebracht, damit sie nicht ins Nagelbett drücken.
Werden beide Maßnahmen in einem Termin erbracht, spricht man von der podologischen Komplexbehandlung.
Für wen sie verordnet werden kann
Podologische Therapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen – aber nicht für jeden. Verordnet wird sie bei einem krankhaften Fußbefund in einer dieser Gruppen:
- Diabetisches Fußsyndrom – die häufigste Verordnung
- Fußerkrankung bei Neuropathie anderer Ursache – die Empfindungsstörung muss also nicht vom Diabetes kommen
- Neuropathisches Schädigungsbild bei Querschnittsyndrom
Der zweite Punkt wird oft übersehen. Wer eine Polyneuropathie anderer Ursache hat, kann ebenfalls eine Verordnung bekommen – auch ohne Diabetes.
Wie Sie zur Verordnung kommen
Ausgestellt wird sie von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Facharzt. Vor der ersten Verordnung erhebt die Praxis dafür einen Befund – unter anderem zur Haut (etwa Hornhautverdickung, verändertes Nagelwachstum) und zum Nervenstatus (etwa Empfindungsstörungen oder ein abgeschwächter Achillessehnenreflex).
Sie müssen das nicht selbst vorbereiten. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Verordnung für Sie in Frage kommt, sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen, worauf Ihre Ärztin oder Ihr Arzt schauen wird.
Der Ablauf bei uns
- Anamnese und Befund. Wir sehen uns beide Füße an, fragen nach Vorerkrankungen, Medikamenten und Beschwerden und prüfen Haut, Nägel und Empfindung.
- Behandlung. Hornhaut und Nägel werden fachgerecht bearbeitet – mit sterilen Instrumenten und so schonend, wie es der Befund zulässt.
- Beratung. Sie bekommen konkrete Hinweise zu Pflege, Schuhwerk und dazu, worauf Sie zwischen den Terminen achten sollten.
- Folgetermin. Wie oft Sie kommen, richtet sich nach dem Befund und nach dem, was auf der Verordnung steht.
Was es kostet
Mit Verordnung ist die Behandlung eine Kassenleistung. Es bleibt die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht davon befreit sind. Für privat Versicherte gilt die Verordnung ebenso; die Erstattung richtet sich nach Ihrem Tarif.
Was auf Sie zukommt, sagen wir Ihnen vorher – nicht hinterher.
Termin für die Komplexbehandlung
Bringen Sie Ihre Verordnung mit, falls Sie schon eine haben. Wenn nicht, klären wir gemeinsam, ob eine für Sie in Frage kommt.